AGB / Widerruf

Sauerland Valley

AGB / Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der

DIVE INN GmbH

Remmeswiese 30

59955 Winterberg

und deren Auftraggeber. Abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E – Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

 

  1. Kostenvoranschläge / Vergütung

Die Angebote von DIVE INN verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze der DIVE INN nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitung der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Kunden angezeigt.

Die Honoraransprüche der DIVE INN entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen KVA von der DIVE INN veranschlagt worden sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend). Sollte der Kunde mit der DIVE INN schriftlich vereinbart haben, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages erforderlich ist, gilt der KVA spätestens nach 7 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt des KVA ́s ausdrücklich und schriftlich widersprochen.

 

  1. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E – Mail erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von DIVE INN durch schriftliche Auftragsbestätigung per E – Mail, Fax oder Briefpost angenommen.

Im Rahmen des Auftrags besteht für DIVE INN Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er die hierfür anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DIVE INN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist DIVE INN berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von DIVE INN 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist DIVE INN berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die vom Auftraggeber an DIVE INN zu zahlende Vergütung ist nach Abschluss eines Projektes und nach Rechnungsstellung fällig. Dauert ein Projekt länger als einen Monat, ist DIVE INN berechtigt, dem Auftraggeber die von DIVE INN erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung zu stellen. Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch von DIVE INN fällig.

 

4.1 Rechnungen, Aufrechnungen

Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.

Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die die Agentur durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart.

Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch drauf.

 

  1. Eigentum und Daten

Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von DIVE INN. DIVE INN ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass DIVE INN ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. DIVE INN haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von DIVE INN ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

  1. Urheberrecht und Copyright

6.1 Urheberrechte / Nutzungsrechte

Ob und inwieweit DIVE INN dem Kunden Nutzungsrechte an Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) einräumt, richtet sich in jedem Einzelfall nach der hierzu getroffenen Individualvereinbarung.

Grundsätzlich dürfen von DIVE INN erstellte Entwürfe, Konzepte und alle sonstigen von DIVE INN erstellten Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, Logos usw.) ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von DIVE INN erstellte Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) bleibt allein bei DIVE INN. Haben die Parteien keine oder keine eindeutige individuelle Regelung getroffen, wird im Zweifel nur ein einfaches, d.h. non-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, jedoch keinerlei Eigentumsrechte.

Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.). Die Herausgabe offener Dateien ist ausdrücklich kein Vertragsbestandteil bei der Einräumung von Nutzungsrechten. DIVE INN bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, Logos usw.) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen DIVE INN und dem Auftraggeber. DIVE INN hat das Recht, auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden.

 

6.2 Copyrightrechte Dritter

DIVE INN wird für jeden Auftrag bzw. für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Typische Gestaltungsstile (Linien, Verläufe, Farben, etc..) oder einzelne grafische Elemente (Icons, Buttons, etc) oder Codes (html Sprache, css Dateien, etc.) werden zwangsläufig immer wieder von DIVE INN für einzelne Auftragsbearbeitungen verwendet, so dass der Auftraggeber daran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechtes an den zuvor aufgezählten Leistungen von DIVE INN – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt. Sollte DIVE INN im Einzelfall Grafiken oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen entnommen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens DIVE INN eingesetzte Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber DIVE INN erhoben werden. Außerdem behält sich DIVE INN das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.

Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand vom Auftraggeber vergütet bzw. direkt abgewickelt werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

 

6.3 Pflichten/ Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller DIVE INN übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt DIVE INN von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen DIVE INN stellen wegen eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

6.4 Ideen, Konzepte und Entwürfe

Die von DIVE INN zur Abstimmung erstellten Ideen, Konzepte und Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage des Auftraggebers, die zur Verfügungsstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, steht DIVE INN mindestens ein Schadenersatz in Höhe des doppelten Angebotspreises bzw. der vereinbarten Vergütung zu.

 

6.4.1 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

  1. Sämtliche von DIVE INN angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von DIVE INN dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von DIVE INN genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an DIVE INN zu zahlen.
  2. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von DIVE INN.
  3. Über den Umfang der Nutzung steht DIVE INN ein Auskunftsanspruch zu.
  4. Bei Veröffentlichungen wird DIVE INN in üblicher Form als Urheber genannt.
  5. DIVE INN darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
  6. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von DIVE INN geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

 

6.5 Kundenliste

Zu Werbezwecken darf DIVE INN, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – auf seinen Internetseiten oder Printprojekten, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, veröffentlichen.

 

6.6 Präsentation

Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum der DIVE INN. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der DIVE INN unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der DIVE INN oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

 

  1. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

  1. Korrektur/Abnahme/Beanstandung

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 5 % des reinen Arbeitsaufwands nicht überschreiten, sind in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung wird DIVE INN den Kunden im Voraus informieren und dies mit diesem abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt DIVE INN keine Haftung. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

 

  1. Gewährleistungen & Mängel

Im Rahmen eines jeden Auftrages verpflichtet sich DIVE INN, vom Auftraggeber überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster usw. sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. DIVE INN verpflichtet sich bei eventuell mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen.

DIVE INN ist berechtigt, die Nacherfüllung solange zu verweigern, wie der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug ist.

 

  1. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen und nützlichen Maßnahmen zu treffen, die eine unverzügliche Bewertung der Mängel und etwa daraus resultierender Schäden sowie ihrer Ursachen ermöglichen, und seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachzukommen.

 

  1. Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen

Soweit es um die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) geht, gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers. Bei der Beschaffung von Internet Domains und dem Bereitstellen von Daten auf Servern (Webhosting) wird DIVE INN zwischen dem Auftraggeber und den Organisationen zur Domain-Vergabe bzw. Webhosting lediglich als Vermittler tätig. DIVE INN hat auf die Domain-Vergabe und die Bereitstellung von Daten auf Servern (Webhosting) keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben und die auf Servern bereitgestellten Daten jederzeit zugänglich sind. Der Auftraggeber stellt DIVE INN hiermit von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässige Verwendung einer Internet-Domain oder nicht zugänglichen Server-Daten beruhen, auf erstes Anfordern frei.

 

  1. Zusätzliche Bestimmungen für Content Management Systeme (CMS)

DIVE INN stellt dem Kunden aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung Content Management Systeme (CMS) zur Verfügung, die je nach Vereinbarung entweder von DIVE INN selbst oder von Drittunternehmen programmiert und lizenziert werden.

Die Lieferung von CMS von Drittunternehmen erfolgt zu den bei Lizenzierung geltenden Lizenzbedingungen des betreffenden Dritt Unternehmens. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber DIVE INN zur gewissenhaften Einhaltung der Lizenzbedingungen des Drittunternehmens. Für Mängel am CMS von Drittunternehmen gelten die Gewährleistungs- und ggf. Garantiebedingungen des jeweiligen Drittunternehmens.

 

  1. Haftung

DIVE INN haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. DIVE INN haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.

 

  1. Überlassene Materialien

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstige Materialien, die einen Monat nach Erledigung des Auftrags/Projekts nicht abgefordert werden, übernimmt DIVE INN keinerlei Haftung.

 

  1. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht DIVE INN von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern frei. Soweit Daten an DIVE INN – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

 

  1. Teilnichtigkeit

Sollte in diesen AGB eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

Beide Parteien behalten sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: dieser insbesondere durch höhere Gewalt, und/oder unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, wie zum Beispiel bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, oder aber Vermögensverfall, nicht länger zu vertreten ist.

nach mehrfacher Vorlage von Korrekturmustern, die im Vertrag festgelegten 5% des Arbeitsaufwandes überschritten werden und nach bestem Gewissen keine Einigung erzielt werden kann.

DIVE INN unter dem Verdacht der groben Fahrlässigkeit handelt.

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von DIVE INN zu verantworten sind, von einem Vertrag oder Projekt zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von DIVE INN nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 25% des Nettoauftragswerts, als vereinbart.

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Beginn des Auftrages gelten folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis 2 Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab 2 Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen vor Beginn des Auftrages 80%.

In jedem Fall verzichtet der Auftraggeber auf die Geltendmachung jedweden Schadens, der durch ein Zurücktreten vom Vertrag einhergeht.

 

  1. Abtretungsausschluss

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Forderungen gegen DIVE INN aus der Vertragsbeziehung mit DIVE INN ohne deren Zustimmung abzutreten.

 

  1. Abwerbungsverbot

Dem Kunden ist es nicht gestattet, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahr danach Mitarbeiter von DIVE INN abzuwerben oder ohne Zustimmung von DIVE INN anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Kunde eine von DIVE INN der Höhe nach nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

 

  1. Fremdleistungen Dritter

DIVE INN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. DIVE INN ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

 

  1. Treuebindung

Die Treuebindung von DIVE INN an den Auftraggeber verpflichtet DIVE INN zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.

DIVE INN ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.

 

  1. Schlussbestimmung

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Arnsberg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

 

  1. Anmeldung/Anmeldebestätigung für Workshops

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über ein Anmeldeformular, durch die Annahme eines Angebots, per E-Mail oder über den Onlineshop. Die Anmeldung wird dadurch sofort rechtsverbindlich.

 

  1. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen für Workshops

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist beim Onlinekauf oder nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

Kosten für die im Workshop genutzten Systeme oder Apps sind in der Seminargebühr nicht enthalten und sind von den TeilnehmerInnen – falls erforderlich – selbst zu tragen. Vor Beginn des Seminars erhalten Sie Informationen über benötigte Materialien.

 

  1. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung für Workshops

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der finalen Auftragsbestätigung festgelegten Preise. Sofern die Rechnungsstellung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten erfolgt ist, haftet der Kunde im Fall eines nicht fristgerechten und/oder unvollständigen Eingangs der Zahlung durch den Rechnungsempfänger.

Die Kursgebühr ist bis zwei Wochen vor Seminarbeginn zu überweisen. Nicht bezahlte Plätze können nach Warteliste vergeben werden.

 

  1. Stornierung eines Workshops durch den Teilnehmer

Die Stornierung erfolgt nur schriftlich. Bei Stornierung einer Teilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

 

  •       bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
  •       27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gesamten Gebühr
  •       weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: volle Seminargebühr
  •       Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des Seminars besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
  •       Sollte der Workshop abgesagt werden müssen, wird der gezahlte Teilnahmebeitrag zurückerstattet.

 

  1. Haftung bei Workshops

Der Auftragnehmer wählt für seine Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Seminarinhalte und –unterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Haftung.

Für Unfälle, Krankheiten, Diebstähle etc., die während der Durchführung des Seminars auftreten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Teilnehmende und Mitwirkende haften im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für von ihnen verursachte Schäden.

 

  1. Durchführungsänderungen bei Workshops durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (wie Erkrankung oder sonstiger Ausfall eines Referenten) den jeweiligen Workshop räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Auftragnehmer vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich der Auftragnehmer, die Teilnehmer spätestens 14 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung zu informieren.

Im Fall der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche (z.B. Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht.

 

  1. Kaufabwicklung über Bigcartel

Der digitale Verkaufsprozess der Produkte wird über bigcartel abgewickelt. Da die Videos auf bigcartel zur Verfügung gestellt werden, gelten bei Onlinekauf die AGBs von bigcartel. Hierbei haben allerdings die AGBs von DIVE INN immer Vorrang.

 

  1. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Zur Abrechnungszwecken werden die folgenden Daten erfasst und gespeichert:

-          E-Mail-Adresse

-          Vorname

-          Nachname

-          Eventuell Firmenname

-         Adressdaten (für die Rechnungsausstellung)

Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden wir ohne diene gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung deiner Bestellunng(en) verwenden.  

 

  1. Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. DIVE INN Informiert alle Kunden über eine durchgeführte Änderung der AGBs. Hiernach gelten 14 Tage Widerrufsrecht.

 

  1. Version der AGB

1.1

 

Stand der AGB 21.04.2023